Freiburg-Hochdorf

 

TTIP – Ein Handelsabkommen mit sieben Siegeln

Veröffentlicht in Ortsverein

Auf reges Interesse stieß die Informationsveranstaltung der SPD-Ortsvereine Hochdorf und Landwasser-Lehen-Mooswald zum transatlantischen Handels- und Investitionsabkommen zwischen der EU und den USA „TTIP“ (Transatlantic Trade and Investment Partnership) am 20. Mai 2015 im Evangelischen Gemeindehaus in Hochdorf. Als Referenten konnte der Hochdorfer Ortsvereinsvorsitzende Heinz Joseph den Europaparlamentarier Jakob von Weiz­säcker und vom DGB-Büro für Europäische Regionalpolitik Katrin Distler begrüßen.

Dem Titel „TTIP-Ein Handelsabkommen mit sieben Siegeln“ entsprechend kritisierte von Weizsäcker die mangelnde Transparenz der Verhandlungen. Die amerikanische NSA wisse offensichtlich besser über die Unterlagen Bescheid als selbst die Parlamentarier in Europa, denen ein Einblick in die Textentwürfe nicht gestattet werde. Sei schon der Nutzen von TTIP bzgl. Wachstum und Arbeitsplätzen überhaupt mehr als fraglich, so berge das Vertragswerk, das sich im Stadium der Verhandlung befindet, darüber hinaus in vielen Punkten die Gefahr, dass wichtige Errungenschaften europäischer sozialer Demokratien ausgehebelt werden könnten. Würden Handel und Investitionen bestimmungsgemäß nach TTIP zwecks Beseitigung nicht-tarifärer Hemmnisse harmonisiert, dann geschähe dies mit großer Wahr­scheinlichkeit auf dem bekanntermaßen niedrigen amerikanischen Niveau der entsprechenden Standards. An die Stelle des deutschen Prinzips der Vorsorge - z.B. für gefährliche Produkte und Verfahren (Chemikalien, Fracking) - würde dann das amerikanische Prinzip der Nachsorge treten, wonach ein Verbot erst in Betracht komme, wenn die Gefährlichkeit erwiesen sei. Der ins Auge gefasste Schutz von Investitionen zugunsten von Unternehmen würde bedeuten, dass Unternehmen den Staat auf enorme Summen von Schadensersatz verklagen können, wenn der es für nötig befindet, z.B. die Sicherheits-Standards in diversen Bereichen zu erhöhen (Verbot gentechnisch veränderter Produkte, Atomausstieg und Vattenfall). Zuständig für solche Klagen wären nicht mehr deutsche Gerichte, sondern internationale Schiedsgerichte, die nach besonderen Regeln anstatt nach bewährten rechts­staatlichen Standards, z.B. nach denen der deutschen Justiz, arbeiten. Erfreulich sei immerhin, dass inzwischen hat erreicht werden können, dass der Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge - Wasser, Nahverkehr, Müll, Krankenhäuser, Bildungs- und Kulturförderung usw.- aus dem Regelungsbereich von TTIP herausgenommen wurde. In den Bereichen Verbraucher-, Daten- und Umweltschutz sowie bei Arbeitnehmerrechten drohe aber weiterhin, dass entsprechende europäische Standards als Handelshemmnisse eingestuft und folglich im Verhältnis zu den USA nicht mehr gelten dürften.

Katrin Distler führte in ihrem Referat u.a. aus, dass erhebliche unberechtigte Wettbewerbsvorteile zugunsten der USA daraus resultieren könnten, dass die USA eine Vielzahl internationaler Abkommen zum Schutz von Arbeitnehmerrechten und Sozial­standards nicht ratifiziert hätten. So sei die amerikanische Wirtschaft in der Lage, Güter und Dienstleistungen auf Kosten ihrer Arbeitnehmerschaft weit kostengünstiger bereit zu stellen als die europäischen Partner dies könnten. Der DGB setze sich dafür ein, dass zumindest der Verhandlungsauftrag für die EU-Verhandlungsführer unter Berücksichtigung der bisherigen Kritik neu formuliert werde.

In der Diskussion wurde u.a. bemängelt, dass überhaupt noch verhandelt werde, anstatt durch einen gänzlichen Verzicht auf TTIP Schaden von der EU abzuwenden. Wenn den USA eine Ausweitung des Handels mit der EU wirklich am Herzen liege, seien sie frei, sich von sich aus den diversen europäischen Schutz-Standards anzugleichen. Die Strategie der SPD, auf punktuelle Verbesserungen zu setzen, sei nicht konsequent genug. Stadträtin Gerlinde Schrempp erinnerte daran, dass sich der Freiburger Gemeinderat im Dezember 2014 wegen der Unvereinbarkeiten von TTIP mit dem in der deutschen Kommunalverfassung verankerten Prinzip der öffentlichen Daseinsvorsorge einstimmig gegen TTIP ausgesprochen habe. Die Landtagsabgeordnete Gabi Rolland, befürchtete trotz der Rettung der Daseinsvorsorge inzwischen, dass schon die nach TTIP bestehende Pflicht zur transatlantischen Aus­schreibungen von Angeboten für kommunale Aufträge einen Druck in Richtung Ökonomi­sierung der Daseinsvorsorge begründen werde.

In seiner Zusammenfassung zum Schluss der Veranstaltung wies Heinz Joseph darauf hin, dass das letzte Wort zu TIPP noch nicht gesprochen sei. Man habe noch Zeit. Die Öf­fentlichkeit müsse unbedingt weiter kritisch am Thema dran bleiben. Das Ergebnis sei offen. Auditorium und Podium waren sich jedenfalls einig im Sinne des Statements des TTIP-Berichterstatters im Europaparlament, des SPD-Abgeordneten Bernd Lange: „Handel ist kein Selbstzweck, sondern ein Mittel zum Zweck. Europäische Handelsabkommen müssen einen Beitrag zu nachhaltigem Wachstum, fairen Arbeitsbedingungen und hohen Umwelt- und Verbraucherstandards leisten. Zunehmender Wettbewerb darf aber nicht zu Sozialdumping führen. Diesen Grundsätzen muss sich auch ein mögliches Handelsabkommen mit den USA unterordnen".

 

Freiburg, 25. Mai 2015

 

Knuth Stemmer

 

Counter

Besucher:184087
Heute:77
Online:2