Freiburg-Hochdorf

 

Positionspapier des SPD Ortsvereins Freiburg-Hochdorf zum Problem „Anschluss Bebelstraße“

Veröffentlicht in Ortsverein

Das Kernproblem:

  • wir müssen den Bau des direkten Anschlusses Bebelstraße an den Zubringer Nord erreichen, bevor die Bauarbeiten für das dritte und vierte Gleis beginnen. 
  • Nur so wird es möglich sein, jahrelangen Schwerlastverkehr, der besonders groß während der Bauzeit der Bahn ist, aus unserem Stadteil Hochdorf herauszuhalten
  • und um so zu verhindern, dass im Planfeststellungsbeschluss „Bahn“ die Straßen zur March (wird von Schulwegen gekreuzt), Hochdorfer- und Mooswaldstraße und damit der gesamte Innerort mit Benzhausen als Baustraßen ausgewiesen werden.
  • Die Folgen wären bei einem Schwerlastverkehr im Minutentakt:

 erhebliche Gesundheitsgefahren wg. Lärm u. Staub, Verkehrsgefahren    besonders für Kinderund Ältere, Störungen beim Busverkehr, Wertminderung der Immobilien während der 5 bis 6-jährigen Bauzeit.

Vorgeschichte:

Die Stadt hat in den Eingliederungsvereinbarungen (1973) die direkte Anbindung des Gewerbegebietes an die B 294 (Zubringer Nord) versprochen. Hochdorf erhoffte sich von einer solchen Anbindung, dass der Durchgangsverkehr zum Gewerbegebiet vermieden und der Ort von Lärm verschont wird. Weil kaum etwas voran ging, hat der Ortschaftsrat in vielen Beschlüssen die Stadt immer wieder gemahnt, entsprechende Planungen und Baumaßnahmen aufzunehmen. Die Bitten wurden immer dringlicher; eine Klage aus dem Eingliederungsvertrag gegen die Stadt wurde sogar diskutiert.2002 wurden die Bitten erhört und die Stadt hat gehandelt:

Zitat aus Drucksache G-22/183:…………..

Im Zuge der Planungen „ Neubaustrecke 3. + 4. Gleis“ bat die Bahn, die städtischen Planungen ruhen zu lassen und weitergehende Planungen mit ihr abzustimmen. Dies ist von 2002 bis 2022 !!! geschehen, so dass die Verwaltung in der o.a. Drucksache feststellen konnte:

„die Planungen der DB zum Neubau des 3. + 4. Gleises berücksichtigen vollumfänglich die städtischen Planungen für den Anschluss Bebelstraße, so dass dieser ..auch weiterhin realisierbar bleibt, entweder in Kombination mit dem DB- Projekt oder zeitlich getrennt.“

Nun könnte man zügig einen Planfeststellungsbeschluss fassen und die Zusagen einhalten, wenn die Stadt nur wollte.

Offensichtlich gibt die Stadt durch konkludente Handlung zu, dass der Rechtsanspruch von Hochdorf zu erfüllen ist. Aber mit einer Reihe von (untauglichen) Begründungen wird konkretes Handeln immer wieder hinausgeschoben; aktuell: weiter Sachstandsbericht in einem Jahr.

Das kann weder von uns als Ortsverein noch von den anderen politischen Parteien/Gruppierungen, mit denen wir uns abstimmen, hingenommen werden.

Die Beschlüsse des Ortschaftsrates:

22.3.2022: der Ortschaftsrat fordert die Stadt zur Aufstellung eines Ergänzungshaushalts, der die sofortige Aufnahme von Planungen zum Anschluss der Bebelstraße zur Folge hat, auf.

Fazit: der Ortschaftsrat macht den zweiten vor dem ersten Schritt; wir brauchen einen Planfeststellungsbeschluss und erst danach Geld. Mit einem künftigen Beschluss muss die richtige Reihenfolge wiederhergestellt werden.

7.11.2022: der Ortschaftsrat nimmt den Sachstandsbericht der Stadt, der auf eine Verschleppung des notwendigen Planfeststellungsbeschlusses hinausläuft, zustimmend zur Kenntnis.

Fazit: der Beschluss muss revidiert werden.

Aktionen:

die Argumente der Stadt fürs „Verschleppen„:

  • sie wolle erreichen, dass die Bahn die Planfeststellung der Stadt in ihr Verfahren aufnimmt. Bewertung: die Bahn hat, zuletzt in ihrer Stellungnahme im Anhörungsverfahren  8.2 strikt abgelehnt, die Planfeststellung der Stadt in ihr Verfahren aufzunehmen. Beim Stand des Bahnverfahrens ist es höchst unwahrscheinlich, dass die Feststellungsbehörde (Regierungspräsidium) es zulässt, das Paket noch einmal aufzuschnüren und so in die Länge zu ziehen. Eine kurze Anfrage dort würde Klarheit bringen. Wir werden hierzu das Nötige veranlassen.
  • Ein eigenständiges PFV der Stadt würden die anstehenden Verhandlungen  wegen der Beteiligungsquote mit der Bahn stören.
  • man würde durch Parallelverhandlungen bestimmte Positionen preisgeben. 
  • Es seien keine Mittel im Haushaltsplan vorgesehen (in der Anfangsphase, in der der Planfeststellungsbeschluss von internen Mitarbeitern bearbeitet wird, entsteht kein extra auszuweisender Aufwand; im übrigen stehen über 1 Million € als außerplanmäßige Einnahme eines Geländeverkaufs von Grundstücken der Gemeinde Hochdorf zur Verfügung.

Fazit: kein Argument ist stichhaltig und scheint nur vorgeschoben.

Aktion:

Der Zeithorizont und die Folgen:

Die Bauphase der Bahn beginnt 2027. Wenn der Planfeststellungsbeschluss der Stadt bis 6-2023 gefasst ist, 1 1/2 Jahre für die Bauvorbereitung /Fertigstellung des Verfahrens eingeplant werden,  sowie zwei Jahre für den Bau, dann wäre der Anschluss erst 2028 fertig. Das ist eindeutig zu spät. Es muss jetzt ganz schnell gehandelt werden.

Fazit: Planfeststellungsbeschluss des Gemeinderats noch in 1. Q. 23 und ausführende  Dezernate (Bau) wegen zügiger Bearbeitung an die kurze Leine nehmen.

Interessensgemeinschaft gegen Lärm und Umweltbelastungen (BI-IGEL e.V)

die BI –IGEL hat, bezogen auf das Problem „Anschluss Bebelstraße“ die identische Zielsetzung wie wir. Sie hat auf der Grundlage entsprechender Beschlüsse Einwendungs- bausteine (+Bau des Anschlusses vor Beginn der Bauarbeiten Bahn, +Verhindern des Ausweisens von Baustraßen durch Hochdorf), die im Anhörungsverfahren benutzt werden sollen, entwickelt. Viele Hochdorfer haben ihre Einwendungen damit bestückt. Die Planfeststellungsbehörde (Regierungspräsidium) wird, wenn sie ihre Stellungnahme an das Eisenbahnbundesamt abgibt, über die Behandlung der Einwendungen informieren.

Die Hochdorfer Vorstands- und Beiratsmitglieder der BI werden die BI bitten, bei der PFB anzufragen, ob beim gegenwärtigen Stand des PFV Bahn ein neuer PFB „Anschluss Bebelstraße – Stadt“ noch eingefügt werden kann und wann mit der Information über die Behandlung der spezifischen Einwände gerechnet werden kann.

Fazit:  die BI IGEL steht einträchtig an unserer Seite und unterstützt uns.

Aktion: Anfrage bei der Planfeststellungsbehörde

Zusammenfassung:

  • die Stadt erkennt durch konkludente Handlung den Rechtsanspruch auf schnelle Umsetzung des „Anschlusses Bebelstraße an die B 2 94“ an.
  • Die Gründe, die die Stadt für ihre Hinhaltetaktik anführt, sind allesamt nicht stichhaltig. Da die Verwaltung den Beschluss des Ortschaftsrates Hochdorf (ihre Verzögerungshaltung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen) maßgeblich in ihrem Sinne beeinflusst hat, ist es Augenwischerei, wenn sich der gesamte Gemeinderat hinter diesem „Fehlbeschluss“ versteckt.
  • Fehlende Mittel sind angesichts von über 1 Mio. € außerplanmäßiger Einnahmen aus Freiburg-Hochdorf ebenfalls kein Argument; zumal erst nach Inanspruchnahme externer Stellen (ca. 2024/25) „außerstädtischer“ Aufwand entsteht.
  • Der Aufstellungsbeschluss und die Nachfolgearbeiten müssen unverzüglich erfolgen. Wenn nicht gehandelt wird, beginnt die Bahn mit den Bauarbeiten (2027) und der Anschluss Bebelstraße wird erst 2029 fertig
  • die BI-IGEL steht fest an unserer Seite und unterstützt uns.

Konsequent und logisch zu Ende gedacht heißt dies: die Zusagen der Stadt und unsere Forderungen können nur eingehalten werden, wenn die Planfeststellung und Fertigstellung des Projekts „Anschluss Bebelstraße – Stadt – " ca.  zwei Jahre vor dem Baubeginn Bahn liegt. Für die Finanzierung ist ohnehin die Stadt zuständig; somit entstehen keine Mehraufwendungen, im Gegenteil: eher geringere, wenn man an Preissteigerungen denkt.

Der Zusatznutzen wäre: für die Hochdorfer könnten erhebliche Beeinträchtigungen vermieden werden.

So einfach und wenig aufwendig wäre es, wenn die Verwaltung, und hier zuvörderst das Bau- Dezernat, sachorientiert handeln würden. Statt dessen setzt man auf jahrelanges Verzögern.

Die Verantwortlichen riskieren eine handfeste Auseinandersetzung mit Hochdorf, die mit folgenden, zu beantworteten Fragen, befeuert wird:

  • wer ist verantwortlich und nimmt in Kauf, dass OB, Gemeinde- und Ortschaftsrat so einseitig informiert werden, dass ein ältesten Ratsbeschluss des Gemeinderats „durchwinken ohne Diskussion“ zu Stande kommt? (In der Folge: unnötige Gremiensitzungen, Provokation rechtlicher Auseinandersetzungen, Einsetzen der Schiedskommission nach Eingliederungsvertrag, Inkaufnahme von Protestaktionen in der Öffentlichkeit auch im Jubiläumsjahr, Inkaufnahme von Zwistigkeiten innerhalb der Parteien u.v.a.m.)
  • Der OB, in seiner Doppelfunktion als Leiter der Verwaltung und Vorsitzender des Gemeinderats soll in einem offenen Brief aufgefordert werden, diese Irrungen mit einem Machtwort zu beenden und mit der sofortigen Realisierung des Projekts zu beginnen.
 

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