Veröffentlicht in Beschlüsse
am 11.06.2013 von SPD KV Freiburg
Beschlossen von der SPD Mitgliederversammlung am 11.06.2013
Empfänger: Landesparteitag der SPD Baden-Württemberg, SPD-Bundesparteitag
Art. 223 AEUV sieht eine Ermächtigung zur Einführung eines einheitlichen Europäischen Wahlrechts vor. Derzeit gilt nach dem einschlägigen EU-Direktwahlakt in der Fassung von 2002 zwar bereits ein EU-einheitliches Verhältniswahlrecht. Den Mitgliedstaaten verbleibt jedoch im Übrigen ein großer Gestaltungsspielraum bei der Ausgestaltung der nationalen Wahlgesetze für die Europawahlen.
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